Chemours Bitterant Patent Nichtübernahmeverpflichtung

Chemours gibt bekannt, dass es uneingeschränkten Zugang zu seiner patentrechtlich geschützten Bitterstoff-Technologie gewähren wird, die in Aerosol-Verstäubern und in anderen Anwendungen eingesetzt wird, um einen Produktmissbrauch und eine Inhalation vorzubeugen. Diese Entscheidung unterstreicht das Engagement von Chemours für die Sicherheit und seine Vision, vertrauenswürdige Chemie zu liefern, die das Leben verbessern und Gemeinschaften beim Wachstum unterstützt.

Die firmeneigene Bitterstoff-Technologie wird zusammen mit HFC-152a, einer Spezialchemikalie, in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt, darunter Körperpflegeprodukte und Aerosolstaubgeräte.  Die Bitterstoff-Technologie, US-Patent Nr. 7.754.096 (USPN '096), wurde entwickelt und patentiert, da sie das Risiko verringert, dass HFC-152a-haltige Produkte unsachgemäß verwendet oder eingeatmet werden. Chemours verpflichtet sich, die USPN '096 nicht gegen Personen oder Einrichtungen einzusetzen, diese zu verklagen oder durchzusetzen, die diese Bitterstoff-Technologie verwenden, um die Einführung und sichere Verwendung der Technologie mit geringem Treibhauspotenzial für HFC-152a zu fördern.  Chemours gibt diese Zusage kostenlos ab.  Der kostenlose Zugang zu USPN '096 wird ohne vorherige Genehmigung von Chemours gewährt, und es ist kein Vertrag erforderlich.

Chemours beabsichtigt, dass diese Zusage rechtsverbindlich und gegenüber Chemours durchsetzbar ist.  Mit Ausnahme von USPN '096 werden jedoch keine anderen Rechte, Lizenzen oder Verpflichtungen übernommen, gewährt oder erhalten und es wird nicht auf solche verzichtet – weder stillschweigend noch durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise, und Chemours übernimmt keinerlei Gewähr für die USPN '096, auch nicht dafür, dass die unter diese Zusage fallenden Aktivitäten nicht von anderen Personen oder Organisationen angegriffen werden.